Rechtsprechung
VG München, 16.08.2017 - M 12 K 17.42767 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3; AsylG § 4; AufenthG § 60 Abs. 5; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1; AufenthG § 11
Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen - rewis.io
Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 16.08.2017 - M 12 K 17.42767
- VGH Bayern, 08.02.2018 - 8 ZB 18.30086
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
Auszug aus VG München, 16.08.2017 - M 12 K 17.42767
Wegen der häufig bestehenden Beweisschwierigkeiten des Asylbewerbers kann schon allein sein eigener Sachvortrag zur Asylanerkennung führen, sofern sich das Tatsachengericht unter Berücksichtigung aller Umstände von dessen Wahrscheinlichkeit überzeugen kann (BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 9 B 239/89 - juris Rn. 3).Das Tatsachengericht darf dabei berücksichtigen, dass die Befragung von Asylbewerbern aus anderen Kulturkreisen mit erheblichen Problemen verbunden ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 a.a.O. Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12
Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria
Auszug aus VG München, 16.08.2017 - M 12 K 17.42767
Welche Zeitspanne in dieser Hinsicht maßgebend ist, hängt von den Umständen der jeweiligen Verhältnisse ab (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.1990 -9 C 60/89 - juris; VGH BW, U.v. 7.3.2013 - A 9 S 1873/12 -, juris;… Marx, Handbuch zum Flüchtlingsschutz, 2. Aufl. 2012, § 29 Rn. 59 ff.). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG München, 16.08.2017 - M 12 K 17.42767
Auf die Glaubhaftigkeit seiner Schilderung und die Glaubwürdigkeit seiner Person kommt es entscheidend an (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 121).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG München, 16.08.2017 - M 12 K 17.42767
Dadurch wird der Vorverfolgte von der Notwendigkeit erfasst, stichhaltige Gründe dafür dazulegen, dass sich die verfolgungsbegründeten Umstände bei Rückkehr in sein Herkunftsland erneut realisieren werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.2009 - 10 C 5/09, juris Rn. 23). - BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08
Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz; …
Auszug aus VG München, 16.08.2017 - M 12 K 17.42767
Die Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU kommt dem vorverfolgten Antragsteller dabei auch bei der Prüfung zugute, ob für ihn im Gebiet einer internen Schutzalternative keine begründete Furcht vor Verfolgung besteht (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 21/08 -, juris Rn. 24 f). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG München, 16.08.2017 - M 12 K 17.42767
Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie bei ihrer Rückkehr einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wären, dass sie im Falle der Abschiebung dorthin gleichsam "sehenden Auges" dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würden (vgl. BVerwG, U. v. 12.7.2001, InfAuslR 2002, 52/55). - BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …
Auszug aus VG München, 16.08.2017 - M 12 K 17.42767
An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellung nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheint, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. BVerfG, B.v. 29.11.1990, InfAuslR 1991, 94, 95; BVerwG, U.v. 30.10.1990, Buchholz 402.25 § 1 AsylG Nr. 135;… B.v. 21.7.1989, Buchholz a.a.O., Nr. 113).
- VG München, 06.04.2021 - M 4 S 20.3996
Geltungsdauer der Beschäftigungserlaubnis
Die gegen diesen Bescheid einlegten Rechtsbehelfe blieben erfolglos (VG München, U.v. 16.8.2017 - M 12 K 17.42767; BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 8 ZB 18.30086; Bl. ... ff., ... ff.).